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Die Rot-Weiß-Rot-Karte
Staatsangehörige aus Drittstatten, die in Österreich leben und arbeiten wollen, benötigen eine behördliche Erlaubnis. Mit 1.7.2011 wurde die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittländern grundlegend geändert.
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Kündigungen im Krankenstand
Bisher entstand im neuen Arbeitsjahr ein neuerlicher Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann, wenn der Arbeitnehmer bei fortdauerndem Krankenstand bereits im vorangegangenen Arbeitsjahr gekündigt oder unberechtigt entlassen wurde. Nun ist das aber anders.
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