GutachtenDer allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige stellt als Helfer des Gerichts sein Fachwissen zur Verfügung. Der Gerichtssachverständige muss daher über hervorragende Sachkunde, Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verfügen. Jeder Gerichtssachverständige hat seine eigenen Fachgebietsschwerpunkte und diese können dem Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs oder unter www.sdgliste.justiz.gv.at entnommen werden. |