Holen Sie sich Ihr Geld zurück


Wir unterstützen Sie bei der Ausnützung sämtlicher steuerlicher Möglichkeiten. Durch unsere jahrelange Erfahrung und straffe Organisation dieses Bereiches zahlt sich die Arbeitnehmerveranlagung für Sie doppelt aus.

In folgenden Fällen können Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen:

  • Unterjähriger Beginn der Berufstätigkeit (z.B. Karenz, Zivildienst, Grundwehrdienst)
  • Es steht Ihnen ein Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag zu
  • Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen für Kinder
  • Es steht Ihnen die Pendlerpauschale zu
  • Kauf oder Bau von Eigenheimen/Eigentumswohnungen
  • Nebenberuflicher Aus- bzw. Weiterbildung (Studium)
  • Auswärtige Berufsausbildung von Kindern
  • Hohe Arztrechnungen (außergewöhnliche Belastungen)
  • Zugehörigkeit von folgenden Berufsgruppen: (Journalisten, Musiker, Hausbesorger, Heimarbeiter, Vertreter)
  • Ferialpraktikanten/innen
 

Newsletter

Immer bestens
informiert Newsletter
über Tipps
und Aktuelles


Einfach anmelden
für unseren Newsletter.
Anmeldung Newsletter

Beratungsgutschein

Die optimale Lösung für Ihre Fragen

Vereinbaren Sie mit
uns einenTermin für
ein kostenloses
Beratungsgespräch.
Info

Online Rechner

Einfach und schnell informiert

Die übersichtlichen
Rechner verschaffen
Ihnen rasch den
nötigen Überblick.
Info