Holen Sie sich Ihr Geld zurück
Wir unterstützen Sie bei der Ausnützung sämtlicher steuerlicher Möglichkeiten. Durch unsere jahrelange Erfahrung und straffe Organisation dieses Bereiches zahlt sich die Arbeitnehmerveranlagung für Sie doppelt aus.
In folgenden Fällen können Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen:
- Unterjähriger Beginn der Berufstätigkeit (z.B. Karenz, Zivildienst, Grundwehrdienst)
- Es steht Ihnen ein Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag zu
- Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen für Kinder
- Es steht Ihnen die Pendlerpauschale zu
- Kauf oder Bau von Eigenheimen/Eigentumswohnungen
- Nebenberuflicher Aus- bzw. Weiterbildung (Studium)
- Auswärtige Berufsausbildung von Kindern
- Hohe Arztrechnungen (außergewöhnliche Belastungen)
- Zugehörigkeit von folgenden Berufsgruppen: (Journalisten, Musiker, Hausbesorger, Heimarbeiter, Vertreter)
- Ferialpraktikanten/innen
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